Einbaupflicht in Baden-Württemberg:

  • für Neu- und Umbauten

  • für bestehende Wohnungen

  • Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer bzw. der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung.

Unser Service:

  • Planung

  • Installation

  • Jährliche Wartung

  • Dokumentation

  • Rauchwarnmelder mit 10-Jahres Garantie

  • Rauch- und Kohlenmonoxid Melder

  • Vernetzbare Rauchmelder