Einbaupflicht in Baden-Württemberg:
für Neu- und Umbauten
für bestehende Wohnungen
Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer bzw. der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung.
Unser Service:
Planung
Installation
Jährliche Wartung
Dokumentation
Rauchwarnmelder mit 10-Jahres Garantie
Rauch- und Kohlenmonoxid Melder
Vernetzbare Rauchmelder